AGB

Adresse:

CV-Support, Bergholzstrasse 19, 9500 Wil(SG), Tel 081 936 07 70,

Geschäftsführer.

Vitus Cabernard

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Der Kunde oder Teilnehmer anerkennt die vorliegenden Allgemeine Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, der Firma CV-Support, nachfolgend CVS genannt. Alle Geschäftsaktivitäten der CVS unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern ihnen nicht eine anderslautende schriftliche Vereinbarung entgegensteht.

1.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein, oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung indem Sinne umzudeuten, oder zu ergänzen , dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

1.3 Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder andere geeignete Weise bekannt gegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden innert Monatsfrist in Kraft.

2. Anmeldung, Auftrag, Bestellung

2.1 Anmeldungen, Aufträge und Bestellungen können direkt-mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich erfolgen.

2.2 Die Teilnehmerzahl der Kurse oder der Events ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und bestätigt.

2.3 Anmeldungen sind verbindlich. Eine Annullierung durch den Teilnehmer kann bis 10 volle Arbeitstage vor Kursbeginn kostenlos vorgenommen werden. Bei rechtzeitiger Abmeldung, welche schriftlich zu erfolgen hat, werden bereits bezahlte Kursgebühren zurückerstattet. Es steht der angemeldeten Person frei, bei Verhinderung eine Ersatzperson bekannt zu geben.

2.4 Sollte der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurückziehen, so gehen die Kosten, für die bis dahin geleistete Arbeit vollumfänglich an den Kunden.

2.5 Die CVS ist bemüht, die Dienstleistungen die sie erbringt, termingerecht zu vollbringen, behält sich aber das Recht vor, diese jederzeit und ohne Angabe von Gründen verschieben zu können. Kunden mit Wartungsvertrag haben Vorrang.

2.5 Abschluss, Dauer und Kündigung eines Wartungsvertrags wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, mindestens jedoch für 6 Monate oder gemäss Vertrag. Beide Parteien können den Vertrag unter Eihaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende eines Kalendermonates schriftlich kündigen; erstmals auf Ende der Mietsvertragsdauer. Der Vertrag ist gültig nach Unterzeichnung beider Parteien. Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Davon ausgeschlossen sind Preisänderungen der CVS.

2.6 Die CVS bietet verschiedene Dienstleistungen an. Zur Leistungserfüllung kann die CVS Drittanbieter und Subunternehmer hinzuziehen, sofern dies nicht anders vereinbart wurde.

3. Durchführungsbedingung

Um einen Kurs oder eine Veranstaltung durchführen zu können, muss die Mindestteilnehmerzahl erreicht sein. Der Veranstalter CVS behält sich das Recht vor, einen Kurs oder eine Veranstaltung ohne Gründe abzusagen. In solch einem Falle erhalten die Teilnehmer die bezahlten Kosten zurück , oder können diese für ein neues Angebot verwenden.
Weitergehende Ansprüche der angemeldeten Teilnehmer sind ausgeschlossen.

4. Rücktritt von Kurse oder Veranstaltungen

Bei Rücktritt aus einem bereits begonnen oder beim Fernbleiben von einem gebuchten Kurs / Veranstaltung ist das ganze Kursgeld zu bezahlen. Bei Abmeldungen wegen Krankheit oder Unfall muss ein Arztzeugnis eingereicht werden. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Annullierung 5 Tage vor Kurs- /Veranstaltungsbeginn: 50% der Kosten. Bei Spätere Annullierung verfällt das ganze Kursgeld als Schadenersatz im Sinne von OR Art.404 Abs. 2. Noch nicht bezahltes Kursgeld ist nachzuzahlen.

5. Haftung

5.1 Die CVS führt die Dienstleistungen mit der grösstmöglichen Sorgfalt durch. Für das Ergebnis kann die CVS jedoch keine Haftung übernehmen. Schadenersatzansprüche jedwelcher Art werden ausdrücklich abgelehnt, dies gilt auch für Schäden an aufgezeichneten Daten, Datenverluste, Störungen oder Betriebsunfall im Zusammenhang mit der geleisteten Dienstleistung der CVS.

Für die ordentliche Sicherstellung der Daten trägt in jedem Fall der Kunde selber die Verantwortung. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Datenträger oder eine komplette Anlage zur Reparatur oder dergleichen der CVS übergeben wird.

6. Software-Programme

6.1 Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend der Softwareprodukte die von der CVS geliefert wurden, richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere Lizenzverträge zwischen Softwarehersteller und Benutzer enthalten sind.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf, oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte, dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers weiterzugeben.

7. Treuhänderische Dienstleistungen

Der Kunde verpflichtet sich wahrheitsgetreue Angaben und alle benötigten Unterlagen vorzulegen, damit die CVS ihre Dienstleistung korrekt ausführen kann. Für unterlassene Angaben übernimmt die CVS keine Haftung.

8. Versicherung

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers.

9. Preise, Zahlungsbedingungen

9.1 Die Preise der Dienstleistungen von der CVS verstehen sich rein netto in Schweizer Franken.

9.2 Supportleistungen sind grundsätzlich nicht im Produktepreis inbegriffen und werden dem Kunden separat verrechnet.
9.3 Rechnungen sind wie auf dem Rechnungsformular angegebene Fälligkeitsdatum zahlbar, ansonsten wird automatisch ein Verzugszins in Höhe von 5% p.a. geschuldet.

10. Garantie

10.1 Der Kunde nimmt in Kenntnis, dass die CVS in der Regel keine Eingangsprüfungen der von Herstellern oder Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
Die Gewährleistung der Firma CVS für die gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten.

11. Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt Schweizer Recht. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen mit der CVS gilt Wil(SG) als vereinbart. Die CVS behält sich das Recht vor, den zuständigen Gerichten des Domizil oder des Firmensitzes des Kunden die Angelegenheit vorzutragen.

Wil, 01.11.2010

 


 

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